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Im Testament benachteiligt oder enterbt? Holen Sie sich, was Ihnen erbrechtlich zusteht!

Lassen Sie sich Ihr Erbe nicht vorenthalten! Mit minimalem Aufwand Ihrerseits setzen wir Ihren Pflichtteil und Ihre Ergänzungsansprüche konsequent durch.

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PFLICHTTEIL & Ergänzungsansprüche

Ihnen steht mehr zu, als Sie denken!

Verzweifelte enterbte Frau in ihrer Wohnung

Wurden Sie im Testament übergangen, nicht angemessen bedacht oder sogar enterbt?

Wurde Ihr Erbe zu Lebzeiten verschenkt?

Wir verstehen Ihre Hilflosigkeit, Ihren Schmerz und Frust.

Es gibt gute Nachrichten: Sie haben dennoch Ansprüche!

Denn Ihr Pflichtteil steht Ihnen in jedem Fall zu - unabhängig davon, was im Testament steht.

Ihr Pflichtteilsanspruch ist die finanzielle Mindestbeteiligung am Erbe und beträgt 50 % Ihres gesetzlichen Erbteils.

Beträgt Ihr Erbteil zum Beispiel 50.000 EUR, stehen Ihnen 25.000 EUR zu.

Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen setzen den Pflichtteil nicht außer Kraft.

Ergänzungsansprüche stehen Ihnen zu, sollten Sie bereits einen Teil Ihres Pflichtteils erhalten haben. Dieser gleicht die Differenz zwischen dem bereits Geerbten und Ihrem vollen Pflichtteilsanspruch aus.

Die Durchsetzung Ihres Rechts kann ein hochemotionaler, langjähriger Kraftakt sein - aber nicht mit uns an Ihrer Seite!

Als Experten im Erbrecht sind wir bundesweit die erste Adresse für alle, die ihren rechtmäßigen Erbteil einfordern möchten.

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Lassen Sie uns sprechen
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Empathisch. Erfahren. Effizient.

Mit uns wird die Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche einfach und effektiv.

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Kompromisslose Durchsetzung

Wir übernehmen die rechtliche Auseinandersetzung, fordern Ihren Auskunfts- und Ergänzungsanspruch bzw. Pflichtteil konsequent ein.

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15 Jahre Erfahrung

Sie profitieren von unserer langjährigen Expertise und überdurchschnittlich hohen Erfolgsquoten.

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Erfolg durch Spezialisierung

Dank unserer Spezialisierung haben wir bereits unzählige Mandanten zu ihrem Recht verholfen. Selbst in komplexen Fällen.

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Kostenfreie Vertretung

Zuerst prüfen wir die Übernahme Ihrer Rechtsschutzversicherung. Auch ohne Versicherung bieten wir Optionen zur kostenfreien Mandatierung.

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Persönlicher Ansprechpartner

Bei uns sind Sie keine Nummer. Ihr persönlicher Anwalt hört Ihnen zu, bewertet Ihren Fall eingehend und vertritt Ihre Interessen mit Nachdruck.

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Minimaler Aufwand für Sie

Kein Stress, keine Risiken, keine Rennerei: Wir nehmen Ihnen alle Mühen ab. Lehnen Sie sich zurück, während wir Ihren Pflichtteil durchfechten.

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Referenzen unserer Mandanten

Fachlich unschlagbar

“Herr Lambrecht ist, wie auch in den Medien zu sehen, sehr erfahren und fachlich unschlagbar.”

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Professionell & erfolgreich

“Toller Rechtsanwalt, kann ich nur weiterempfehlen! Macht seine Sache äußerst professionell und erfolgreich.”

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Absolute Empfehlung

“Kann die Kanzlei Lambrecht absolut weiterempfehlen. Gehen auf die Wünsche der Mandanten ein und beraten fair und ehrlich.”

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Kostenlose Ersteinschätzung

“Was ich besonders gut fand, ist, dass man mir eine kostenlose Ersteinschätzung angeboten hat. Jede andere Kanzlei will meistens sofort Geld ohne Erfolgsaussichten! Bin von der Beratung und Betreuung mehr als zufrieden! Werde die Kanzlei bei jeder Gelegenheit weiterempfehlen.”

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Umsichtige Beratung

“Verbindliche und freundliche Kommunikation, kompetente und umsichtige Beratung, auch zu "Risiken und Nebenwirkungen" möglicher Strategien. Klare Empfehlung!”

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Kompetenz & Freundlichkeit

“Ich kann diese Anwaltskanzlei jederzeit weiterempfehlen. Durch die Kompetenz und Freundlichkeit aller Mitarbeiter fühlt man sich sehr gut vertreten. Deshalb auch ein herzliches Dankeschön auf diesem Weg.”

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SO SETZEN SIE IHR RECHT DURCH

In drei Schritten zu Ihrem Pflichtteilsanspruch

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Klicken Sie auf den Button unten und beantworten Sie innerhalb von einer Minute einige Fragen zu Ihrem Fall.

Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen

In einem unverbindlichen Erstgespräch prüfen wir, welche Möglichkeiten Sie haben und wie hoch Ihre Erfolgsaussichten sind.

Wir setzen uns für Sie ein

Mit Erteilung Ihres Mandats stehen wir mit voller Kraft an Ihrer Seite. Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche und fordern sie ein.

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Portrait von Andreas Lambrecht

Wir machen Ihre Ansprüche geltend – mit Power setzen wir uns für Ihr Recht ein.

Sicher. Transparent. Persönlich. Kompetent.

Das zeichnet uns als Ihren optimalen Ansprechpartner aus

Andreas Lambrecht mit Aussicht auf Berlin
Andreas Lambrecht
Rechtsanwalt

Erstklassige Rechtsberatung und kompromisslose Mandantenvertretung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Was uns darüber hinaus ausmacht, ist die fachliche Tiefe unserer Anwälte sowie der Anspruch, mit Engagement und Augenmaß für unsere Mandanten da zu sein.

Langjährige Expertise und unser unbedingter Einsatz für Gerechtigkeit machen uns bundesweit zur ersten Adresse für alle, die sich ihr rechtmäßiges Erbe nicht vorenthalten lassen wollen.

Mit Herz und Verstand kämpfen wir dafür, dass Sie das erhalten, was Ihnen zusteht: faire Behandlung, finanzielle Beteiligung, ein Stück Genugtuung.

Durch unsere flächendeckende Präsenz und digitale Arbeitsweise sind wir jederzeit und überall für Sie erreichbar. Mit unserer Kanzlei haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der täglich sein Bestes für Sie gibt, entschlossen Ihre Interessen verficht.

Lassen Sie uns zusammen das einfordern, was Ihnen rechtlich und moralisch zusteht!

A. Lambrecht

Andreas Lambrecht

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Häufige Fragen

Was Sie vielleicht wissen wollen

Pflichtteil – Ergänzungsanspruch, was ist das und was steht mir zu?

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Der Pflichtteil ist eine gesetzlich festgelegte Mindestbeteiligung am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Eltern, Ehepartner, manchmal auch Enkel).

Selbst wenn Sie enterbt oder im Testament nicht ausreichend berücksichtigt wurden, haben Sie Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Beträgt Ihr gesetzlicher Erbteil 100.000 EUR, so haben Sie einen Pflichtteilsanspruch von 50.000 EUR.

Der Ergänzungsanspruch greift, wenn Sie zwar etwas geerbt haben, aber weniger als Ihren Pflichtteil. Er füllt die Lücke zwischen dem tatsächlich Geerbten und dem Ihnen zustehenden Pflichtteil.

Beispiel: Wenn Ihr Pflichtteil 50.000 EUR beträgt, Sie aber nur 30.000 EUR geerbt haben, können Sie die fehlenden 20.000 EUR als Ergänzungsanspruch einfordern.

Ob und in welcher Höhe Ihnen ein Pflichtteils- oder Ergänzungsanspruch zusteht, hängt von der konkreten Erbsituation ab. Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung!

Muss ich persönlich in die Kanzlei kommen?

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Sie können gerne persönlich in einem unserer Büros vorbeikommen, notwendig ist das aber nicht. Wir arbeiten mit modernen und sicheren Tools, die uns eine unkomplizierte und effiziente Mandatsbetreuung ermöglichen - ohne Abstriche in puncto Persönlichkeit.

Ist Ihre Erstberatung wirklich kostenlos?

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Ja, in jedem Fall. Die Erstberatung samt Anspruchsprüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

Brauche ich überhaupt anwaltliche Unterstützung?

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Im Prinzip können Sie Ihren Pflichtteil auch eigenständig einfordern. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass Erben oft auf Widerstand stoßen und sich mit langwierigen und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen konfrontiert sehen.

Ein versierter Anwalt an Ihrer Seite verbessert Ihre Erfolgschancen erheblich und nimmt Ihnen viele Mühen ab.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, ist die Beauftragung für Sie zudem kostenneutral. Sollten Sie keine Versicherung haben, bieten wir auch andere Optionen zur kostenfreien Vertretung.

Wie sieht die Zusammenarbeit im Detail aus?

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Nach Ausfüllen unseres Online-Checks prüfen wir Ihren Anspruch und vereinbaren ein erstes Telefonat. In diesem Erstgespräch eruieren wir zielgerichtet und einfühlsam Ihre Situation.

Was gehört zum Pflichtteil? Haben Sie ergänzende Ansprüche, weil Ihnen zu wenig vererbt wurde? Wie viel steht Ihnen zu? – Wir sind für Ihre Fragen da.

Bei anschließender Beauftragung übernehmen wir alle weiteren Schritte für Sie: Von der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Prüfung der Höhe bis hin zur Einforderung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.

Wir halten Sie regelmäßig auf dem Laufenden und stehen Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung. Sie können sich entspannt zurücklehnen - wir kümmern uns um den Rest.

Wie hoch ist mein erbrechtlicher Anspruch?

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Egal ob Sie Ehemann, Ehefrau, Tochter, Sohn oder in einigen Fällen sogar Enkelkind sind – Ihnen steht die Hälfte Ihres gesetzlichen Erbteils zu.

Die konkrete Höhe hängt dabei immer vom Einzelfall ab.

Zur exakten Berechnung muss zunächst der bereinigte Nachlass ermittelt werden. Als Ihr Rechtsanwalt fordern wir die Auskunftsansprüche ein, um die Höhe Ihres Erbes zu berechnen. Wir übernehmen auch wir die komplette Prüfung und Durchsetzung Ihres Anspruchs: Von der gründlichen Sichtung der Unterlagen über die Nachlassbewertung bis hin zur konsequenten Einforderung Ihrer Ansprüche.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

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Ihr persönlicher Lambrecht-Anwalt steht Ihnen jederzeit für alle Anliegen zur Verfügung. Zögern Sie nicht, sich bei Unklarheiten oder Bedenken an uns zu wenden.

Sie sind noch kein Mandant? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

In einem kostenfreien Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall, klären Sie über Ihre Rechte auf und zeigen Ihnen die besten Wege zu Ihrem Erbe.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam einfordern, was Ihnen gehört!

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